Die Privatlizenz wird von einer einzelnen Lehrkraft erworben und ist auch von dieser privat zu zahlen.
Eine Finanzierung über den Aufwandsträger wandelt die Privatlizenz durch diesen Finanzierungsvorgang zur Schullizenz
für Schüler und Lehrer und berechtigt Park Körner zur ergänzenden Rechnungsstellung
auf der Basis des Schullizenz-Preises.
Der Erwerb einer Privatlizenz berechtigt die erwerbende Lehrkraft zur Nutzung der digitalen Arbeitsmaterialien für die eigenen Schüler-
Unter "Nutzung ... für die eigenen Schüler" ist die Weitergabe der erworbenen digitalen Arbeitsmaterialien in gedruckter oder digitaler Form zu verstehen. Dabei können diese
verändert oder unverändert weitergegeben werden.
Nicht erlaubt ist es dagegen, die Einheiten an andere Personen als die eigenen Schüler weiterzugeben, insbesondere nicht an
andere Lehrkräfte (auch nicht "zur Ansicht" oder "Information"). Dies widerspricht §2 Absatz I, Satz 1 bzw.
Satz 7 des Gesetzes über Urheberrecht und verwandte Schutzrechte.
Um digitale Unterrichtsmaterialien innerhalb Ihrer Schule weiterzugeben, benötigen Sie
eine
Schullizenz.
Lizenznachweis ist die Rechnung.
Einige Anwendungsbeispiele einer Privatlizenz: